Nach der Anmeldung in der Fahrschule muss der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises, in der der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die Antragstellung bei Hauptwohnsitz in München erfolgt bei der Führerscheinstelle des KVR München, Garmisher Str.19-21.81373 München, Tel. 089 / 23396090.
Die Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert ca. 4-6 Wochen. Erst danach wird die Prüfungserlaubnis erteilt und ist dann ein Jahr lang gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Teilnahmebescheinigung Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde (ca. 50 Euro)
Zusätzlich bei BF17:
- Zusatzerklärung zum Führerscheinantrag
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Bearbeitungsgebühr pro eingetragene Begleitperson
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerschein):
- Gültiger ausländischer Führerschein im Original
- Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins