Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland dürfen Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein grundsätzlich ein halbes Jahr fahren, danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein.

Ob Ihr nationaler Führerschein einfach in einen deutschen umgetauscht wird oder ob Sie eine theoretische oder praktische oder beide Prüfungen ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.

Eine Auskunft bekommen Sie auch bei der Führerscheinstelle.

FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG BEI DER BEHÖRDE BENÖTIGEN SIE

  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Gültiger ausländischer Führerschein im Original
  • Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins
  • Teilnahmebescheinigung Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“.
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde (ca. 50 Euro)

Die Antragstellung erfolgt beim KVR München (Garmisher Str.19-21 ,81373 München) oder bei der Führerscheinstelle Ihres Landratsamtes.

Die Bearbeitungszeit dauert ca. 4-6 Wochen.

Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch. Seit dem 01.01.2010 sind Dolmetscher-Prüfungen nicht mehr möglich.

Das Lernmaterial in den o.a. Sprachen können Sie bei uns erwerben.